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In begründeten Ausnahmefällen kann ein GWÖ-Account auch an ein Nicht-Mitglied vergeben werden (z.B. für angestellte Mitarbeitende oder Partner-Unternehmen).
Solche Ausnahmefälle werden nur freigegeben von
GWÖ-Account, Wolfgang Füreder oder Manfred Kofranek freigegeben.