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VoraussetzungenUm einen GWÖ-Account zu beantragen, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
Auf Grund der Weihnachtszeit werden Anträge, die nach dem 17.12.2018 bei uns einlangen erst nach der ersten Jännerwoche des nächsten Jahres abgearbeitet.
Detaillierte Schritte Bitte beachten: Die Unterlagen müssen vollständig und leserlich sein, sonst können wir sie (aus Ressourcengründen) leider nicht bearbeiten. 1 | Lies die Richtlinien zum GWÖ-Account |
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2 | Lies den Umgangskodex (Code of conduct) |
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3 | Unterschreibe die Datenschutzvereinbarung | - Ausdrucken
- Ausfüllen und unterschreiben
- Einscannen und als PDF speichern
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4 | Trage Dich in unsere Datenbank "Backoffice" ein | Gehe dazu durch einen der Online-Prozesse "Mitglied werden", "Spenden" oder "Unterzeichnen" auf der Seite Aktiv werden (Achtung: Das gilt nicht für große Teile Deutschlands und Österreich, siehe ganz unten!) |
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5 | | Sende folgende Unterlagen an deine*n Koordinator*in: - Datenschutzvereinbarung (unterzeichnet und gut leserlich)
- Deine Mobilnummer und deine private Email-Adresse (für die sichere Übermittlung des Passworts)
- Ggf. Nachweis Deiner Mitgliedschaft in einem Verein (siehe unten)
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6 | Koordinator*in beantragt GWÖ-Account
| Der/die Koordinator*in sendet deine Unterlagen weiter an die Account-Administration, um zu bestätigen - Deine Anfrage an sich
- Deine Regionalgruppen- oder Akteur*innenkreis-Zugehörigkeit
Du bist selbst Koordinator*in und benötigst einen Account? Dann kontaktiere für |
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7 | GWÖ-Account aktivieren | Du erhältst (innerhalb weniger Tage) eine E-Mail (an deine private Adresse) mit - der Anleitung zur Aktivierung deines GWÖ-Accounts
- weiteren Einstiegs-Informationen
Bitte aktiviere sehr bald, solange das temporäre Passwort noch gültig ist. Für Unterstützung bei der Aktivierung wende dich bitte zuerst an deine*n Koordinator*in oder ein erfahrenes GWÖ-Mitglied. Unsere knappen IT-Ressourcen reichen leider nicht aus, um die vielen Support-Anfragen zu bewältigen. |
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8 | | Sende ein kurzes Bestätigungsmail an die Account-Administration und Deine Koordinator*in Nun kannst du loslegen, z.B. dich hier ins Wiki einloggen |
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Ausnahmen
In begründeten Ausnahmefällen kann ein GWÖ-Account auch an ein Nicht-Mitglied vergeben werden (z.B. für angestellte Mitarbeitende oder Partner-Unternehmen). Solche Ausnahmefälle werden nur freigegeben von Nachweis Deiner Mitgliedschaft in einem VereinUm einen GWÖ-Account für Dich erstellen zu dürfen, muss für die Account-Administration ersichtlich sein, in welchem GWÖ-Verein Du Mitglied bist. Im Normalfall geschieht das über unsere GWÖ-Datenbank "Backoffice". Einige Vereine verwenden aber das Backoffice derzeit (noch) nicht (detaillierter Stand siehe Backoffice): - Deutschland:
- Baden-Württemberg
- Berlin-Brandenburg
- Nord
- Ost-Westphalen Lippe
- Österreich
Oberösterreich - Steiermark
- Vorarlberg
- Belgien
- England
- Niederlande
- Schweden
Für Mitglieder dieser Vereine ist die Mitgliedschaft für die Account-Administration somit nicht ersichtlich. In diesem Fall wird deshalb eine gesonderte Mitgliedsbestätigung oder die persönliche Bestätigung eines Vorstandsmitglieds benötigt.
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