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Voraussetzungen

Um einen GWÖ-Account zu beantragen, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

(warning) GWÖ-Accounts werden nur an natürliche Personen vergeben.


Wenn Du z.B. eine Mitgliedschaft mit Deinem EPU und privat eine weitere Mitgliedschaft als natürliche Person hast, kann nur die letztere einen GWÖ-Account erhalten.

Diese können auch Angestellte eines Mitglieds-Unternehmens sein. Allerdings kann der Account dann bei Verlassen des Unternehmens nur behalten werden, wenn eine persönliche Mitgliedschaft besteht/neu abgeschlossen wird.

Warning

Bitte beachte: der Prozess zur Anmeldung wird gerade (Stand Ende Mail 2020) umgestellt. Es wird dadurch in Zukunft deutlich einfacher, einen Account zu beantragen und es geht schneller, ihn zu erhalten.

Detaillierte Schritte

Hinweis zur Koordinator*in

Wer ist denn oben mit "Koordinator*in" gemeint?

Es ist wichtig, dass Dein Antrag von einem geeigneten Menschen bestätigt wird (dieser ist oben als "Koordinator*in" bezeichnet).
Hier findest Du den richtigen Ansprechpartner für Deine Situation:

Deine SituationDein*e Koordinator*in

Du bist Mitglied in einer Regionalgruppe

Die*der Koordinator*in der Regionalgruppe
Du bist Mitglied in einem Akteur*innenkreisDie*der Koordinator*in des Akteur*innenkreises

Du bist selbst Koordinator* in einer Regionalgruppe

International Reception
Du bist selbst Koordinator* in einem Akteur*innenkreisPedro Olazabal

Ausnahmen

In begründeten Ausnahmefällen kann ein GWÖ-Account auch an ein Nicht-Mitglied vergeben werden (z.B. für angestellte Mitarbeiter*innen oder Menschen in Partner-Unternehmen).

Solche Ausnahmefälle werden nur freigegeben von Pedro Olazabal oder Gus Hagelberg .


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